FAQ – Fragen, die interessieren

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Abstimmung2020

Warum braucht es neue Kampfflugzeuge?

Die bestehenden Kampfflugzeuge sind veraltet oder werden es in den nächsten fünf bis zehn Jahren sein. Die über 40 Jahre alten „F-5 Tiger“ können heute nur noch für das Training der Piloten und zur Zieldarstellung verwendet werden. Die vergleichsweise neuere Flotte der „F/A-18 Hornet“ ist schon fast 30 Jahre alt. Sie sind für maximal 5’000 Betriebsstunden zugelassen. Ihre Zulassung auf 6’000 Betriebsstunden zu erhöhen, kostet bereits ein halbe Milliarde Franken. Die Unterhalts- und Ersatzteilkosten steigen mit zunehmendem Alter, insbesondere weil die Schweiz in absehbarer Zeit die einzige Nation sein wird, die die F/A-18 C/D noch einsetzt. Schon bald rechnet sich dieser Aufwand nicht mehr, weshalb die ganze Flotte ersetzt werden muss.

Warum braucht es überhaupt Kampfflugzeuge?

Die Luftwaffe als Teil der Armee ist ein wichtiges Element im Sicherheitsverbund Schweiz. Sie erfüllt sicherheitsrelevante Aufgaben. Zum einen ist dies der alltägliche Luftpolizeidienst beim Überwachen und Durchsetzen der Luftverkehrsregeln oder bei Hilfeleistung in Not geratener Luftfahrzeuge. Zum anderen ist es die Wahrung der Lufthoheit bei erhöhten Spannungen oder im Verbund mit bodengestützten Luftverteidigungssystemen der Schutz des Luftraumes bei Grossanlässen und internationalen Konferenzen oder aber auch in bewaffneten Konflikten. Dieses breite Aufgabengebiet kann nur mit modernen Kampfflugzeugen effektiv und effizient erfüllt werden.

Wurden Alternativen zur Beschaffung eines modernen Kampfflugzeugs geprüft?

Ja und entsprechend im Expertenbericht „Luftverteidigung der Zukunft“ dokumentiert. Fazit ist das Programm Air2030, bestehend aus modernen Kampfflugzeugen, einem bodengestützten Luftverteidigungssystem grösserer und kürzerer Reichweite, welche miteinander vernetzt eingesetzt werden können.

Warum reichen sogenannt „leichte Kampfflugzeuge“ für den Luftpolizeidienst nicht aus?

Bei diesen Flugzeugen handelt es sich um Schulungs- und Trainingsflugzeuge mit massiv geringerer Leistung als derjenigen von Kampfflugzeugen. Sie fliegen zu wenig schnell, zu wenig hoch und sind nicht allzwecktauglich. Um im Rahmen des Luftpolizeidienstes in der Luft kontrollieren, helfen, intervenieren und schützen zu können, muss das dafür eingesetzte Flugzeug mindesten eineinhalbmal so schnell fliegen können wie potenziell abzufangende Flugzeuge. Die Art der Bewaffnung und die mögliche Zuladung dieser „leichten Kampfflugzeuge“ sind begrenzt und beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit des ohnehin leichten Flugzeugs zusätzlich. Durch fehlende Sensorik und nicht allwettertauglichen Waffen kann diese Art von Flugzeug zudem nicht bei jeder Wetterlage, resp. zu jeder Zeit eingesetzt werden.

Sind nicht Drohnen besser geeignet als Kampfflugzeuge?

Es gibt bis heute keine Drohnen, die in der Lage sind, ein so breites Aufgabenspektrum abzudecken, wie dies bemannte Kampfflugzeuge erfüllen können. Militärische Drohnen können heute Informationen beschaffen und aufklären oder aber Ziele (primär am Boden) angreifen. Im Luftpolizeidienst gibt es zahlreiche Situationen, die eine Einschätzung der Lage durch eine Person vor Ort erfordern. Weiter ist der Luftpolizeidienst auf die Fähigkeit angewiesen, mit Überschallgeschwindigkeit fliegen zu können. Dies können heute nur Kampfdrohnen. Sie befinden sich derzeit erst im Versuchsstadium, sind aufgrund ihrer Komplexität in der Beschaffung mindestens so teuer wie moderne Kampfflugzeuge und kosten im Einsatz und im Unterhalt erheblich mehr als Kampfflugzeuge. Sie können also nicht alle an sie gestellten Aufgaben erfüllen und sind tendenziell kostspieliger.

Wären Kampfhubschrauber eine Alternative?

Nein, Kampfhubschrauber sind hauptsächlich als Angriffswaffen gegen Panzer konzipiert. Für den Luftpolizeidienst und zur Wahrung der Lufthoheit sowie die Luftverteidigung sind sie nicht geeignet oder nur sehr begrenzt einsetzbar.

Warum reicht ein gut dotiertes, bodengestütztes Luftverteidigungssystem alleine nicht aus?

Bodengestützte Luftverteidigungssysteme (BODLUV) und Kampfflugzeuge schützen und verteidigen den Luftraum auf unterschiedliche Art und Weise. Sie ergänzen sich gegenseitig. BODLUV-Systeme eignen sich für einen permanenten Schutz eines beschränkten Gebiets oder einer bestimmten Infrastruktur. Kampfflugzeuge agieren weiträumig, haben aber eine limitierte Verweildauer. Sie können vor Ort kontrollieren, identifizieren, helfen oder intervenieren – Fähigkeiten, die BODLUV-Systeme nicht besitzen.

Sind wirklich 6 Milliarden für neue Kampfflugzeuge nötig?

Um die staatshoheitlichen Aufgaben in der Luft weiterhin erfüllen zu können, müssen die veralteten und immer teurer werdenden Kampfflugzeuge jetzt durch neue ersetzt werden. Der Bundesrat sieht dafür 6 Milliarden Franken vor. Damit werden anzahlmässig weniger Flugzeuge beschafft, als die Luftwaffe derzeit betreibt. Der beabsichtigte Umfang von 30 bis 40 Flugzeugen entspricht eher einer Minimallösung zur Erfüllung der wichtigsten lufthoheitlichen Aufgaben. Die Beschaffung ist nicht in erster Linie auf die Verteidigung ausgelegt, sonst müssten wesentlich mehr Flugzeuge gekauft werden. Die Erneuerung der Flugzeugflotte bei gleichzeitiger Fokussierung auf eine Ein-Flotten-Politik ist daher keine Luxuslösung. Zudem ist die Beschaffungssumme äusserst effizient investiert, da Kampfflugzeuge dank ihrem breiten Einsatzgebiet in allen Lagen einen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz leisten, hauptsächlich in Friedenszeiten aber auch bis hin zu bewaffneten Auseinandersetzungen.

Fehlt das Geld für neue Kampfflugzeuge in anderen Bereichen des Bundes?

Nein, die neuen Kampfflugzeuge werden aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert. Dabei ist vorgesehen, dass sich das Armeebudget zukünftig im Rahmen des normalen Wachstums der Bundesausgaben von jährlich zusätzlich 1.4% entwickelt. Die Armee ist nämlich der einzige Aufgabenbereich des Bundes, der seit 1990 trotz steigenden Bundesausgaben (mehr als Verdoppelung) immer kleinere Budgets zu Verfügung hatte. Über 30 Jahre lang wurden deshalb insgesamt knapp 300 Kampfflugzeuge und diverse grosse Systeme der Bodentruppen ersatzlos ausgemustert.

Die 6 Milliarden für neue Kampfflugzeuge werden über zehn Jahre verteilt bezahlt. Da es wie bereits erwähnt aus dem Armeebudget stammt, hat die Armee dieses Geld so oder so zur Verfügung. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden an der Urne also lediglich, ob die Armee das Geld für neue Flugzeuge ausgeben darf oder ob sie das Budget armee-intern anders verwendet. Keiner anderen Aufgabe des Bundes wird wegen der Kampfflugzeugbeschaffung Geld weggenommen.

Ist das Geld am richtigen Ort investiert?

Sicherheit ist nicht per se gegeben. Sie im Inneren wie auch im Äusseren zu gewährleisten, ist deshalb eine der zentralen Aufgaben des Staates. Für einen Staat umfasst dies unter anderem politische, militärische, ökonomische, soziale, rechtliche, kulturelle, ökologische und technische Sicherheiten. Jede einzelne davon ist wichtig. Sie dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden. Aus diesem Grund hat die Schweizer Armee den Verfassungsauftrag, das Land und die Bevölkerung zu schützen und notfalls zu verteidigen. Dies kann sie nur, wenn die Luftwaffe auch in der Lage ist, den darüber liegenden Luftraum zu schützen und zu verteidigen. Der Schutz gegen unvorhersehbare und vielleicht im Moment unvorstellbare Bedrohungen unseres Friedens erfordert deshalb die vorgesehene Investition.

Kann sich die Schweiz als kleines Land überhaupt erfolgreich alleine schützen und verteidigen?

Als neutrales Land ist die Schweiz keine kriegführende Nation, weshalb sie nicht mit einer direkten und massiven Konfrontation moderner Offensivfähigkeiten rechnen muss. Sie muss aber verhindern, zu einem Nebenkriegsschauplatz zu werden. Dazu ist sie völkerrechtlich verpflichtet und muss dafür sorgen, dass das eigene Territorium nicht durch kriegführende Parteien missbraucht werden kann. Diese Ausgangslage dimensioniert im Wesentlichen die Verteidigungsfähigkeiten der Schweiz. Sie müssen so ausgestaltet sein, dass ein möglicher Gegner mit empfindlichen Verlusten rechnen muss, respektive sich eine Kosten-Nutzenanalyse für ihn nicht rechnen wird. Für die Schweiz lässt das die „Aufwand und Ertragsrechnung“ in Bezug auf die Armee positiv ausfallen, d.h. mit verhältnismässig wenig Rüstung lässt sich bereits viel Schutz erreichen.

Warum lassen wir uns nicht von einer ausländischen Armee/Luftwaffe oder der NATO schützen und verteidigen?

Abgesehen davon, dass ein entsprechender Weg grundlegende Fragestellungen in Bezug auf die Souveränität und die neutrale Position der Schweiz aufwerfen würde, käme dies den Staat sicherlich nicht günstiger, sondern eher noch teurer zu stehen. Ohne gleichzeitigen Beitritt zu einem Verteidigungsbündnis stellt sich im Verteidigungsfall die Frage der Zuverlässigkeit eines solchen Abkommens mit einer fremden Macht, ist sich in der Krise doch jeweils jede Nation selber am nächsten. Und ein Beitritt zu einem Verteidigungsbündnis wäre in jedem Fall mit grossen Kosten verbunden. So hält z.B. die NATO ihre Mitgliedstaaten dazu an, einen Anteil von 2 % ihres Bruttoinlandprodukts (BIP) für die Verteidigung auszugeben. Das wäre wesentlich mehr als der Anteil von 0.7 bis 0.8 % des BIP, den die Schweiz für die militärische Landesverteidigung ausgibt. Die in der Mitte von Europa gelegene Schweiz mit ihren strategischen Lufträumen ist unweigerlich dazu verpflichtet, einen Beitrag zur Sicherheit zu leisten. Sei es als neutraler Staat mit eigenen Schutz- und Verteidigungsmitteln oder aber eng eingebunden in ein europäisches Verteidigungsbündnis – mit allen damit verbundenen Konsequenzen und Folgen.

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