Der Schutz des Luftraums erhöht die Sicherheit der Schweiz

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Abstimmung2020
Schutz bedarf es in unterschiedlicher Form und gegen unterschiedliche Arten der Bedrohung. Eines von vielen Instrumenten zur Gewährleistung der Sicherheit gegen unvorhersehbare und existenzielle Bedrohungen von aussen ist die Armee. Die Luftwaffe, als Teil der Armee, gewährleistet die Sicherheit gegen Bedrohungen aus der Luft.
In der normalen Lage (Friedenszeit) überwacht die Luftwaffe den Luftraum und interveniert im Rahmen des Luftpolizeidienstes bei Verletzungen von Luftverkehrsregeln und hilft in Not geratenen Flugzeugen.

So wie die Polizei im Auftrag der Kantone und Gemeinden auf den Strassen das Einhalten der Regeln kontrolliert und nötigenfalls durchsetzt, delegiert der Bundesrat diese Aufgabe in Bezug auf die Luftverkehrsregeln an die Schweizer Luftwaffe. Sie ist die einzige Institution, die mit ihren schnellen und hochfliegenden Kampfflugzeugen über die benötigten Mittel verfügt, um diese Aufgabe – den Luftpolizeidienst – erfüllen zu können.

Die Kampfflugzeuge der Luftwaffe sind rechtzeitig zur Stelle, wenn die Regeln zur Benutzung des Luftraumes missachtet werden, wenn die gemachten Angaben für Überflüge von Staatsflugzeugen überprüft werden, oder wenn in Not geratene Luftfahrzeuge Hilfe benötigen. Die Luftwaffe ist in der Lage, innerhalb von 15 Minuten ein Kampfflugzeug in die Luft zu bringen, welches in Not geratenen Crews, z.B. beim Ausfall von Funk- oder Navigationsinstrumenten oder bei einer Ausseninspektion am Flugzeug zur Seite stehen und helfen kann. Je nach Situation und Bedrohung kann diese Alarmzeit verkürzt werden oder es können sich permanent Flugzeuge in der Luft befinden.

Der Luftpolizeidienst wird von der Luftwaffe täglich durchgeführt und gilt als Echteinsatz, nicht als Übung. Damit gewährleistet sie die Kontrolle und Sicherheit im Luftverkehr über ihrem Territorium und somit die Souveränität des Schweizer Luftraumes. Die Luftwaffe unterscheidet zwischen vorsorglichen Einsätzen („Live Missions“) und notfallmässigen Interventionen („Hot Missions“).

Im Durchschnitt gibt es in der Schweiz täglich 3’500 Flugbewegungen nach Instrumentenflugregeln sowie je nach Saison und Wetter mehrere tausend Bewegungen nach Sichtflugregeln. Die Luftwaffe führt täglich Live-Missions durch, bei der ein abgefangenes Luftfahrzeug visuell überprüft und kontrolliert wird, ob es dem im Flugplan angegebenen Angaben entspricht, Auffälligkeiten ersichtlich sind und sich der Pilot an die Flugverkehrsregeln hält. Diese Einsätze sind vergleichbar mit den von der Polizei durchgeführten Fahrzeugkontrollen.

Monatlich werden im Durchschnitt drei Hot-Missions erforderlich. Hierbei handelt es sich um Notfälle, welche eine schnelle Reaktion und Präsenz der Luftpolizei unabdingbar machen. Bei solchen Interventionen wird Flugzeugen geholfen, die sich in Not befinden, oder es handelt sich um das Abfangen von Flugzeugen, die Luftverkehrsregeln in der Schweiz missachten oder verletzen, resp. wenn terroristische Hintergründe nicht auszuschliessen sind.

Während besonderen Anlässen, z.B. zum Schutz von internationalen Konferenzen und Grossanlässen, findet ein verstärkter Luftpolizeidienst statt. Dabei wird eine aktive Kontrolle des Luftraums mit Kampfflugzeugen und mit Mitteln der bodengestützten Luftverteidigung durchgeführt.

Sowie die Verkehrspolizei nicht mit Kleinwagen ausgerüstet ist, ist die Luftwaffe für den Luftpolizeidienst auf leistungsfähige Kampfflugzeuge angewiesen. Sie müssen ein breites Spektrum an Fähigkeiten mitbringen, um in unterschiedlichen Situationen richtig und angemessen agieren zu können. Das reicht von der Kontrolle über die Hilfestellung bis hin zur Intervention gegen eine mutwillige oder gar terroristisch motivierte Gewaltanwendung aus der Luft. Ein leistungsfähiges Mehrzweck-Kampfflugzeug ist die optimalste Beschaffung zur Gewährleistung des Luftpolizeidienstes und der Sicherheit im Luftraum. Es ist eine einzige, äusserst effiziente Investition, die gegen die meisten Bedrohungen aus der Luft eingesetzt werden kann.

In Zeiten erhöhter Spannung muss die Luftwaffe in der Lage sein, die Lufthoheit während Wochen, allenfalls sogar während Monaten zu wahren.

Im Fall von Spannungen oder Konflikten unterhalb der Kriegsschwelle gewährleistet die Luftwaffe die Lufthoheit ebenfalls mit verstärktem Luftpolizeidienst. Dabei finden Interventionen gegen Luftraumverletzungen statt, wichtige Räume und Infrastrukturen werden mit Mitteln der bodengestützten Luftverteidigung geschützt und Kampfflugzeuge hindern fremde Luftstreitkräfte am Überfliegen des eigenen Territoriums. Dazu ist eine ausreichende Anzahl funktionstüchtiger Kampfflugzeuge erforderlich.

Solange Gewaltandrohung und Gewaltanwendung Mittel der internationalen Politik sind, ist der permanente Schutz und damit einsatzbereite Flugzeuge unverzichtbar für unsere Sicherheit und Freiheit. Als neutrales Land muss sich die Schweiz selbst schützen können. Die eigenständige Luftraumsicherung ist zudem eine völkerrechtliche Verpflichtung. Sie muss langfristig für die Sicherheit im Luftraum über ihrem Territorium sorgen. Dazu braucht es neue Kampfflugzeuge.

Dieses breite Aufgabengebiet kann nur mit modernen Kampfflugzeugen effektiv und effizient erfüllt werden.

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