Als neutrales Land muss sich die Schweiz selbst schützen können. Die eigenständige Luftraumsicherung ist zudem eine völkerrechtlich verankerte Verpflichtung. Die Schweiz muss langfristig für die Sicherheit im Luftraum über ihrem Territorium sorgen. Dazu braucht es neue Kampfflugzeuge. Auch jene Länder, welche sich im NATO-Verbund befinden, schützen ihren eigenen Luftraum eigenständig.
Die Schweiz gehört zu den neutralen Staaten. Die Rechte und Pflichten der Neutralen sind u.a. durch die Haager Verträge von 1907 geregelt. Mit der Neutralitätserklärung der Schweiz sagt sie aus, dass sie nicht kriegsführend ist und verpflichtet sich gleichzeitig dafür zu sorgen, dass das eigene Land nicht von Kriegsführenden missbraucht wird. Damit wird es zum Kern-Interesse des neutralen Staates, auf seinem eigenen Territorium für Frieden und Freiheit zu sorgen und dies bestmöglich zu garantieren. Dieses Interesse kann gegenüber Kriegsführenden aber nur mit einer glaubhaften und gut funktionierenden Armee durchgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere eine gut ausgerüstete und ausgebildete Luftwaffe. Seit es Kampfmittel in der Luft gibt, sind Sicherheit und Handlungsfreiheit am Boden nur dann sichergestellt, wenn die Lufthoheit über dem eigenen Territorium gewährleistet ist.
Als neutrales Land ist die Schweiz verpflichtet zu verhindern oder zu erschweren, dass mögliche Konfliktparteien die Lufthoheit der Schweiz verletzen, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Um diese Verpflichtung umzusetzen, ist die Schweiz auf ein konstantes Mass an Kompetenzerhaltung in Sachen Verteidigung und Schutz angewiesen. Dies ist zwingend notwendig, denn eine Luftwaffe kann nicht aus dem Nichts aufgebaut werden. Allein die Ausbildung eines Kampfpiloten dauert mehrere Jahre.
Frau alt Bundesrätin Micheline Calmy-Rey (SP) hat es anlässlich ihrer Rede „Die Armee aus Sicht der Aussenpolitik“ am Brigaderapport der Gebirgs-Infanterie Brigade 12 vom 17.01.2005 in Landquart treffend formuliert: “ Ich beginne mit einer ebenso banalen wie zentralen Aussage: Wir sind eines der wenigen Länder der Welt, das verpflichtet ist, eine Armee zu haben. Solange wir dauernd neutral sind, ist die militärische Landesverteidigung nicht nur eine Frage der Vernunft und der Vorsorge, sondern ein neutralitätsrechtliches Gebot. Die Haager Konvention von 1907 über die Rechte und Pflichten der Neutralen verlangt nämlich, dass die neutralen Staaten ihr Territorium davor schützen müssen, von fremden Mächten für militärische Zwecke missbraucht zu werden. Wir können nur dann vom Rest der Welt die Achtung unserer Neutralität erwarten, wenn wir selbst bereit sind, diese notfalls mit Waffengewalt durchzusetzen. Ohne diesen militärischen Schutz ist unsere Neutralität kaum glaubwürdig. Pointiert gesprochen dürften wir als neutraler Staat die Armee erst dann abschaffen, wenn es alle anderen schon getan haben.“
Wir erleben, wie Grossmächte ihre Herrschaftsansprüche stellen, ihre Interessen nötigenfalls mit Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung durchsetzen und damit über das Wohlergehen anderer bestimmen. Dies findet heute intensiver statt als während dem Kalten Krieg. Die Strategie der Schweiz, sich neutral zu erklären, sich entsprechend zu verhalten und dafür zu sorgen, dass eine Verletzung der eigenen (neutralen) Interessen notfalls verteidigt werden kann, ist ein legitimer Weg, um die freiheitlichen Rechte aller Bürger zu wahren, die soziale Wohlfahrt und Gerechtigkeit aufrechtzuerhalten und die Selbstverwirklichung aller Individuen fördern zu können. Es ist unter allen möglichen Wegen derjenige mit der grössten Erfolgswahrscheinlichkeit. Deshalb ist die Schweiz sich selbst verpflichtet, soviel in die Armee zu investieren, dass sie glaubhaft in der Lage ist, ihre Interessen zu verteidigen und dementsprechend den Frieden zu sichern.
Die Geschichte hat immer wieder gezeigt, dass ein Staat zum Spielball der mächtigen Nationen wird, wenn er nicht in der Lage ist, seine Interessen selbstständig glaubhaft zu verteidigen. Interessensvertretung kann nicht delegiert werden!