Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 schafft der Bundesrat mit diversen Sparmassnahmen die Grundlage für die Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse. Das Programm erstreckt sich über sämtliche Aufgaben des Bundes. Der Bundesrat gab das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 zur Vernehmlassung. Die AVIA reichte eine Stellungnahme mit der Forderung ein, dass die Armee vom Sparprogramm auszunehmen sei.
Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer
Die AVIA – Gesellschaft der Offiziere ist die grösste Fach-Offiziersgesellschaft der Schweiz. Sie vertritt die Interessen der über 2’000 Luftwaffenoffiziere und bezweckt unter anderem die Förderung einer effizienten Luftwaffe, namentlich bezüglich personellem Bestand, Organisation, Ausrüstung, Ausbildung und Führung.
Die Notwendigkeit eines Stabilisierungsprogramms ist zweifellos unumstritten. Aus dem erläuternden Bericht geht hervor, dass die Sparvorhaben das jüngere Wachstum der verschiedenen Aufgabengebiete berücksichtigen soll, und dass besondere Schonung dort gelten soll, wo Sparen echte Abstriche bedeutet.
Die Landesverteidigung ist das einzige Aufgabengebiet des Bundes, welches in den letzten 25 Jahren reale Einsparungen gemacht hat. 1990 betrugen die Ausgaben des Bundes total CHF 31.6 Mrd., während die Ausgaben für die Landesverteidigung CHF 5.8 Mrd. betrugen (1991 und 1992 so- gar CHF 6 Mrd.). Der Anteil der Rüstungsausgaben betrug in dieser Zeit CHF 2.4 Mrd. Bis heute wuchsen die Bundesausgaben kontinuierlich auf CHF 67 Mrd. an. In dieser Zeit sanken die Ausgaben für die Landesverteidigung auf CHF 4.7 Mrd. (2013). 2014 betrugen die Verteidigungsausgaben noch CHF 4.3 Mrd. Kein anderes Aufgabengebiet des Bundes hat heute weniger Finanzmittel zur Verfügung als noch vor 25 Jahren, ausser das der Landesverteidigung. Dies gilt in Bezug auf den Bundeshaushalt sowohl absolut wie auch relativ gesehen.
Wenn wir den Anteil der Rüstungsausgaben betrachten, dann lag dieser 1990 bei CHF 2.4 Mrd., während er heute auf CHF 0.8 Mio. geschrumpft ist. Das zeigt, dass über die Jahre die Betriebskosten von CHF 3.4 auf 3.9 Mrd. gewachsen sind. Dass die Zunahme der Betriebskosten im Verhältnis so moderat ausfiel, ist das Resultat des massiven Abbaus von Standorten und Personal in den letzten Jahren. Die Armee XXI hatte zu keinem Zeitpunkt die finanziellen und personellen Mittel, für die sie konzipiert war. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es seit langem an Finanzen und insbesondere an Personal fehlt, um eine funktionierende Armee am laufen zu halten. Die Armee zehrte in der jüngsten Vergangenheit noch von den Reserven früherer Rüstungsgeschäfte. Aber wie in der Wirtschaft auch, können Investitionen nicht auf ewig hinausgeschoben werden. Der Nachholbedarf wird immer grösser und irgendwann lässt er sich nicht mehr einholen. Rüstungsprojekte, insbesondere grössere, brauchen Zeit. Die Planungs- und Beschaffungsstellen wurden stark verkleinert. Wegen der Streichung finanzieller Mittel ist weniger Personal verfügbar, als ursprünglich vorgesehen. Das führt dazu, dass Personal stärker beansprucht wird und sich Rüstungsvorhaben verzögern. Deshalb fallen Restkredite an, nicht, weil die Armee zuviel Finanzmittel zur Verfügung hat, sondern weil die Planungsgrundlagen nicht mehr der Realität entsprechen und nicht mehr in der Lage ist die Finanzmittel nicht zeitgerecht einzusetzen.
Die aktuelle Armee-Reform (WEA) zeigt, dass für eine (verkleinerte) funktionierende Armee von 100’000 AdA CHF 5 Mrd. notwendig sind. Dies bereits mit Abstrichen, denn die WEA wurde ursprünglich mit CHF 5.4 Mrd. konzipiert. Wenn die laufenden Kosten in etwa CHF 4 Mrd. betragen, steht dann ca. CHF 1 Mrd. für die Rüstung zur Verfügung, was nach wie vor am unteren Limit ist, insbesondere weil die modernen und hoch technisierten Waffensysteme viel teurer geworden sind.
Im Begleitschreiben zum Stabilisierungsprogramm vom 25. November 2015 heisst es, der Bundesrat habe „darauf geachtet, dass das Programm keine markanten negativen Auswirkungen auf die Erfüllung der Kernaufgaben des Bundes habe“. Gemäss Artikel 58 der Bundesverfassung stellt die Armee u.a. durch die Fähigkeit zur Verteidigung eine Kernaufgabe des Staates dar.
Die jahrzehntelange Unterfinanzierung der Armee hat dazu geführt, dass sie sich heute in einem desolaten Zustand befindet. Um die Mängel zeitnah beheben zu können muss der Wiederaufbau unverzüglich beginnen. Die WEA ist hierfür der erste wichtige Schritt, wofür sie ihr Budget dringend benötigt. Damit die Armee ihren Auftrag erfüllen kann, hat das Parlament mehrmals einen Ausgabenrahmen für die Armee von CHF 5 Mrd. beschlossen. Daran hat sich der Bundesrat entsprechend der Gewaltenteilung zu halten und zu berücksichtigen, dass hierbei bereits Einsparungen von jährlich CHF 400 Mio. enthalten sind.
Aufgrund der dargelegten Fakten fordern wir deshalb, dass die Armee vom Sparprogramm 2017- 2019 auszunehmen ist.
Freundliche Grüsse
AVIA – Gesellschaft der Offiziere der Luftwaffe
Oberst Patrick Richter, Zentralpräsident AVIA